Kurztitel

Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.08.1973

Text

Paragraph 3,

Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz ersetzt dem Bund alle Kosten der gemäß Paragraph 2, Absatz eins, verwendeten Bundesbediensteten, bei Beamten einschließlich eines Bauschbetrages für deren Ruhegenuß. Dieser Bauschbetrag ist in der Höhe des sich für den Fall der Versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ergebenden Dienstgeberbeitrages zu bemessen, wobei die Höchstbeitragsgrundlage außer Betracht zu bleiben hat.