Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz
Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1973,
Paragraph 3
01.08.1973
Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz ersetzt dem Bund alle Kosten der gemäß Paragraph 2, Absatz eins, verwendeten Bundesbediensteten, bei Beamten einschließlich eines Bauschbetrages für deren Ruhegenuß. Dieser Bauschbetrag ist in der Höhe des sich für den Fall der Versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ergebenden Dienstgeberbeitrages zu bemessen, wobei die Höchstbeitragsgrundlage außer Betracht zu bleiben hat.