Absatz eins,Für die Abgeltung nach den Paragraphen 2 und 3 ist jeder Journaldienst unbeschadet des Datums von Beginn und Ende als Einheit anzusehen.
Festsetzung einer Journaldienstzulage - BMJ
Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1973,
Paragraph 4
01.12.1972