Kurztitel

Festsetzung einer Journaldienstzulage - BMJ

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.12.1972

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Für die Abgeltung nach den Paragraphen 2 und 3 ist jeder Journaldienst unbeschadet des Datums von Beginn und Ende als Einheit anzusehen.
  2. Absatz 2,Für Bruchteile von Stunden gebührt dem Beamten der verhältnismäßige Teil der Journaldienstzulage.