Kurztitel

Reisegebührenvorschrift 1955

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 133/1955 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 192/1971

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 35 a,

Inkrafttretensdatum

01.04.1971

Außerkrafttretensdatum

31.12.2004

Text

ABSCHNITT VIIa

Auslandsversetzungen

§ 35a.

Bei Versetzungen vom Inland in das Ausland, vom Ausland in das Inland oder im Ausland sind, soweit in diesem Abschnitt nicht etwas anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des Abschnittes römisch VII mit Ausnahme des § 35 anzuwenden.