Kurztitel

Behinderteneinstellungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 721 aus 1988,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2, Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Abkürzung

BEinstG

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Text

Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Auf die Pflichtzahl sind die beschäftigten und nach Paragraph 7, entlohnten begünstigten Behinderten, begünstigte Personen nach Paragraph 2, Absatz 3 und Dienstgeber anzurechnen, bei denen die Voraussetzungen des Paragraph 2, Absatz eins, zutreffen.
  2. Absatz 2,Auf die Pflichtzahl werden mit dem Doppelten ihrer Zahl angerechnet:
    1. Litera a
      Blinde;
    2. Litera b
      die im Absatz eins, angeführten Behinderten vor Vollendung des 19. Lebensjahres;
    3. Litera c
      die im Absatz eins, angeführten Behinderten über den in Litera b, angeführten Zeitpunkt hinaus für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses;
    4. Litera d
      die im Absatz eins, angeführten Behinderten nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn und insolange der Grad ihrer Behinderung mindestens 70 vH beträgt;
    5. Litera e
      die im Absatz eins, angeführten Behinderten nach Vollendung des 55. Lebensjahres;
    6. Litera f
      die im Absatz eins, angeführten Behinderten, die überwiegend auf den Gebrauch eines Krankenfahrstuhles (Rollstuhles) angewiesen sind.
  3. Absatz 3,Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises gemäß Paragraph 4, des Opferfürsorgegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1947,, sind auf die Pflichtzahl anzurechnen, vor Vollendung des 19. und nach Vollendung des 55. Lebensjahres mit dem Doppelten ihrer Zahl.

    Anmerkung, Absatz 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1985,)

Anmerkung

ÜR: Artikel römisch fünf,, Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1979,, Artikel römisch zwei,, Bundesgesetzblatt Nr. 360 aus 1982,

BVG: Artikel römisch eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 721 aus 1988,

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2023

Gesetzesnummer

10008253

Dokumentnummer

NOR12096100

alte Dokumentnummer

N6197011526A