Kurztitel

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 685 aus 1978,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 93

Inkrafttretensdatum

01.01.1979

Außerkrafttretensdatum

31.12.1998

Abkürzung

B-KUVG

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Text

Bemessungsgrundlage

Paragraph 93,

  1. Absatz eins,Bemessungsgrundlage ist unbeschadet der Bestimmungen der Absatz 2 und 3 das Gehalt (der sonstige monatliche Bezug) bzw. die Entschädigung des Versicherten im Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles einschließlich der ruhegenußfähigen (pensionsfähigen) Zulagen, der Zulagen, die Anspruch auf eine Zulage zum Ruhegenuß (zur Pension) begründen, und allfällige Teuerungszulagen, ausgenommen die anspruchsbegründenden Nebengebühren im Sinne des Nebengebührenzulagengesetzes. Kürzungen des Gehaltes (des sonstigen monatlichen Bezuges) im Einzelfall auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben außer Betracht.
  2. Absatz 2,Bemessungsgrundlage für die im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, genannten Versicherten ist ihr Dienstbezug im Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles, soweit dieser nach den Bestimmungen des Bundestheaterpensionsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1958,, als Ruhegenußermittlungsgrundlage gilt.
  3. Absatz 3,Bemessungsgrundlage für die in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 10, Litera b,, 13 und 15 genannten Versicherten ist der Betrag von 2600 S.
  4. Absatz 4,Die Bemessungsgrundlage nach Absatz eins bis 3 ändert sich jeweils um den auf eine Dezimalstelle gerundeten Hundertsatz, um den sich bei Bundesbeamten des Dienststandes das Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf nach dem Gehaltsgesetz 1956 einschließlich einer allfälligen Teuerungszulage ändert. Die Renten sind unter Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrundlage von Amts wegen festzustellen.

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2024

Gesetzesnummer

10008215

Dokumentnummer

NOR12095573

alte Dokumentnummer

N6196749143L