Absatz 2,Die Verwaltung einer organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Lehrmittelsammlung (Kustodiat) sowie folgende von einem Lehrer auftragsgemäß erbrachte Nebenleistungen werden im nachstehenden Ausmaß in die Lehrverpflichtung eingerechnet:
- Litera aals eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei die in der Anlage 7 angeführten Nebenleistungen;
- Litera bals eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch fünf die in der Anlage 8 angeführten Nebenleistungen;
- Litera cals eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch sechs für Lehrer, die Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe römisch sechs mit mehr als der Hälfte der Lehrverpflichtung dieser Lehrverpflichtungsgruppe unterrichten, die Verwaltung, Vorbereitung (Zurichtung) und Ausgabe des Arbeitsmaterials, soweit dies für den betreffenden Unterrichtsgegenstand vorgesehen und diese Aufgabe nicht von einem anderen Bediensteten zu besorgen ist; unterrichtet der Lehrer solche Unterrichtsgegenstände mit der Hälfte der Lehrverpflichtung dieser Lehrverpflichtungsgruppe oder weniger Wochenstunden, so beträgt die Einrechnung eine halbe Wochenstunde;
- Litera dals eine halbe Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei je Klasse der Schule die Tätigkeit des Lehrers, der mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors betraut ist;
- Litera eals eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch fünf die Tätigkeit als Sicherheitstechniker an technischen und gewerblichen mitleren und höheren Schulen;
- Litera ffür Lehrer an allgemeinbildenden Übungsschulen abweichend von Litera a und b als eine Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch sechs die in der Anlage 9 angeführten Nebenleistungen.