Kurztitel

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1964

Außerkrafttretensdatum

31.08.1996

Text

Paragraph 5, Bei Unterrichtserteilung an allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige und an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige, die als Abendschulen geführt werden, sind drei gehaltene Unterrichtsstunden als fünf Wochenstunden zu werten.