Pensionsgesetz 1965
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1965,
Paragraph 10
01.01.1966
31.12.1997
Begünstigungen für Hochschulprofessoren
Paragraph 10, Der Bundespräsident kann bei der Ernennung eines Hochschulprofessors die beitragsfreie Anrechnung von Ruhegenußvordienstzeiten bewilligen, wenn aus wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen ein besonderes Interesse an der Berufung besteht.