Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961,
Paragraph 124
01.05.1962
30.12.2003
Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung.
Paragraph 124, Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben.