Kurztitel

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 98

Inkrafttretensdatum

01.05.1962

Außerkrafttretensdatum

31.12.1990

Text

Rechtsmittel gegen den Beschluß über die Enthebung.

Paragraph 98, Gegen den Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht als Dienstgericht die Enthebung verfügt hat, kann der betroffene Richter, gegen den Beschluß, mit dem es die Enthebung abgelehnt oder aufgehoben hat, der Oberstaatsanwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof als Dienstgericht erheben.