den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens und die Namen der Mitglieder, die es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder es ratifiziert haben;
Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung
Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1958,
Vertrag - Multilateral
Artikel 10
01.01.1958
69/06 Kriegsopfer
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert den Mitgliedern des Rates
17.10.2024
10008172
NOR12094468
N6195832831L