durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation;
Abkommen über den Austausch von Kriegsbeschädigten zum Zwecke der ärztlichen Behandlung
Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1958,
Vertrag - Multilateral
Artikel 7
01.01.1958
69/06 Kriegsopfer
Dieses Abkommen wird zur Unterzeichnung durch die Mitglieder des Europarates aufgelegt, der Beitritt kann erfolgen:
17.10.2024
10008172
NOR12094465
N6195832828L