Absatz eins,Der Senat der Schiedskommission (Paragraph 80,) entscheidet über die Berufung gegen den Bescheid des Landesinvalidenamtes in einer unter Ausschluß der Parteiöffentlichkeit durchzuführenden Verhandlung. Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1951,, Artikel römisch eins, Ziffer 22,)