Kurztitel

Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1955,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

29.09.1954

Text

Artikel 3

Ratifizierung und Inkrafttreten

Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

Gefertigt in doppelter Urschrift
in Nürnberg, am 31. Oktober 1953.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Zusatzvereinbarung mit ihren Unterschriften versehen: