Reisegebührenvorschrift 1955
Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956,
Paragraph 63,
01.02.1956
Die für die Vornahme eichtechnischer Amtshandlungen und für die Durchführung eichpolizeilicher Überprüfungen im Dienstort außerhalb der Dienststelle anfallenden Gebühren sind in besonderen Vorschriften geregelt.