Absatz eins,Dieses Abkommen tritt mit Beginn des zweiten Monates in Kraft, der dem Notenaustausch folgt, womit die vertragschließenden Staaten einander von der Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Erfordernisse gehörig Mitteilung gemacht haben, und gilt bis 31. Dezember des dem Vertragsabschluß folgenden Kalenderjahres.