Abkommen über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen Österreich und Niederlande
Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1955,
Artikel 7
01.06.1955
Auf das Arbeitsverhältnis der Gastarbeitnehmer finden alle Vorschriften der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitsrechtes und des Arbeiterschutzes Anwendung.