Beamten-Überleitungsgesetz
StGBl. Nr. 134 aus 1945, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,
BG
Paragraph 12
31.08.1945
31.07.1999
B-ÜG
63/09 Nachkriegs- und Übergangsrecht
Die vorstehenden Bestimmungen dieses Gesetzes gelten sinngemäß auch für das Vertragsverhältnis von Bediensteten des Staates, der Länder, der Stadt Wien, der Verwaltungsbezirke, der Gemeinden und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie der unter deren Verwaltung oder Aufsicht stehenden Stiftungen, Fonds und Anstalten, ferner für das Dienstverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen und zur Österreichischen Nationalbank.
19.06.2024
10008110
NOR12092746
N61945100350