Übereinkommen zwischen Österreich und Argentinien, betreffend Entschädigung für Arbeitsunfälle
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1934,
Vertrag - Argentinien
Artikel eins,
03.12.1933
69/02 Arbeitsrecht
Artikel römisch eins. Auf dem Gebiete der Entschädigungen für Arbeitsunfälle kommen beide vertragschließenden Teile überein, die Gleichheit in der Behandlung der Angehörigen des anderen mit jenen des eigenen Staates zu gewährleisten.
14.11.2017
10008094
NOR12092683
N6193410248I