Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921,
BG
Artikel eins, Paragraph 32
01.07.1921
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Trifft beide Teile ein Verschulden an dem Rücktritt oder der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.
06.07.2023
10008069
NOR12092401
N6192118240L