Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921,
BG
Artikel eins, Paragraph 25,
01.07.1921
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
06.07.2023
10008069
NOR12092394
N6192118233L