Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921,
BG
Artikel eins, Paragraph 12
01.07.1921
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Wenn der Angestellte vom Dienstgeber vertragswidrig verhindert wird, Provisionen oder Taggelder (Diäten) in dem vereinbarten oder in dem nach den getroffenen Vereinbarungen zu erwartenden Umfange zu verdienen, so gebührt ihm eine angemessene Entschädigung.
06.07.2023
10008069
NOR12092381
N6192118220L