Atomfreies Österreich
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 1999,
Paragraph 2
14.08.1999
Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet werden. Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden.