Kurztitel

Atomfreies Österreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

14.08.1999

Text

Paragraph eins,

In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden.