die Unternehmerprüfung als Einzelprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat oder
Unternehmerprüfungsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 1999,
Paragraph 8
01.07.1999
31.03.2004
Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung
Paragraph 8, (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, daß er