Erdgasflächenversorgungsleitungsnetze mit einem Druckbereich bis einschließlich 1,6 Mpa;
Genehmigungsfreistellungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 1999,
Paragraph eins
01.02.1999
11.05.1999
Für folgende Arten von Betriebsanlagen ist jedenfalls keine Genehmigung erforderlich, sofern die Merkmale des Paragraph 2, erfüllt sind: