bedeutet der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte, die sich im Besitz bzw. unter der direkten oder indirekten Aufsicht eines Investors eines Vertragsstaates befinden und im Gebiet des anderen Vertragsstaates gemäß den in diesem Vertragsstaat geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften investiert werden. Dieser Begriff beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera amaterielle und immaterielle Vermögenswerte, Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte, wie Miet- und Pachtverträge, Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte;
- Litera beine Gesellschaft oder ein gewerbliches Unternehmen, Anteilsrechte, Aktien und andere Arten von Beteiligungen an Unternehmen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen und sonstige Forderungen gegenüber einer Gesellschaft oder einem gewerblichen Unternehmen, Anleihen und Wertpapieremissionen eines Investors eines Vertragsstaates sowie zwecks Reinvestition einbehaltene Gewinne;
- Litera cGeldforderungen oder Ansprüche in bezug auf sonstige Vermögenswerte bzw. auf eine vertragliche Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat und mit einer Investition verbunden ist;
- Litera dgeistige und gewerbliche Eigentumsrechte, wie sie im Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum definiert werden, insbesondere, aber nicht ausschließlich Urheberrechte, Handelsmarken, Erfinderpatente, gewerbliche Muster und Modelle sowie technische Verfahren, Know-how, Betriebsgeheimnisse, Handelsnamen und Goodwill;
- Litera esämtliche durch Gesetz oder Vertrag übertragene Rechte, die nach den bestehenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen einer Genehmigung bedürfen, einschließlich Konzessionen für die Aufsuchung, den Abbau, die Gewinnung bzw. Nutzung von Bodenschätzen.
Eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte investiert werden, einschließlich ihrer rechtlichen Ausweitung, Änderung oder Umwandlung, berührt nicht deren Eigenschaft als Investitionen, sofern diese Änderung gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des als Aufnahmestaat fungierenden Vertragsstaates erfolgt.