Einrichten des Arbeitsplatzes,
Modellbauer-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2022,
V
Paragraph 2,
01.09.1998
31.08.2022
50/04 Berufsausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Modellbauer ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
25.08.2022
10008004
NOR12090839
N5199853753L