Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 1998,
Paragraph 3
12.08.1998
Die Verordnung über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1997,, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.