Die Notariatsprüfung,
Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 262 aus 1998,
Paragraph eins
12.08.1998
30.12.2005
Paragraph eins, Die nachstehend angeführten erfolgreich abgelegten Prüfungen sind der Ausbilderprüfung gemäß Paragraph 29 a, des Berufsausbildungsgesetzes gleichgehalten: