Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 143 aus 1998,
BG
Paragraph 10
19.02.1999
30.09.2001
ElWOG
58/02 Energierecht
(Verfassungsbestimmung) Behörden haben das Recht auf Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen der Elektrizitätsunternehmen sowie auf Auskunft in jenem Ausmaß, als dies zur Erfüllung der ihnen durch dieses Bundesgesetz auferlegten Aufgaben erforderlich ist.
Auskunftsrecht
24.09.2026
10007995
NOR12090650
N5199853375L