Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem im Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
Preisauszeichnungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 1998,
Paragraph 17
15.08.1998
11.07.2000
Inkrafttreten
Paragraph 17, (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf seine Kundmachung folgt.