Kurztitel

Vertrag über die Energiecharta

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

16.04.1998

Text

2. ANLAGE NI

 

PRIMÄRENERGIETRÄGER UND ENERGIEERZEUGNISSE, DIE NICHT UNTER DEN BEGRIFF „WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT IM ENERGIEBEREICH“ FALLEN

 

(nach Artikel 1 Nummer 5)

 

27.07

Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen das Gewicht der aromatischen Bestandteile größer ist als das Gewicht der nichtaromatischen Bestandteile (zB Benzol, Toluol, Xylol, Naphtalin, andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, Phenole, Kreosotöle und andere)

44.01.10

Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln und ähnlichen Formen

44.02

Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepreßt