Absatz 2,Der schriftliche Teil hat den Handel mit elektronischen Datenverarbeitungssystemen einschließlich des dazugehörigen Schrift- und Zahlungsverkehrs zu umfassen und sich auf folgende Bereiche zu erstrecken:
- Ziffer einsWarenbeschaffung,
- Ziffer 2Warenannahme und Mängelfeststellung,
- Ziffer 3Angebotserstellung und Verkaufsvorbereitung,
- Ziffer 4Reklamation.