Einlaminieren einer Schottwand,
Bootbauer-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 1998,
Paragraph 5
01.07.1998
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
Paragraph 5, (1) Die Prüfung hat die Herstellung eines der nachfolgend angeführten Bootsteile nach Angabe zu umfassen: