Absatz 2,Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.
Bodenleger-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 153 aus 1998,
Paragraph 10
01.07.1998
Fachzeichnen
Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat die Anfertigung einer Verlegeskizze nach Angabe zu umfassen.