Stellenbesetzungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 1998,
Paragraph eins
01.03.1998
Die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, hat nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes zu erfolgen.