Absatz 2,Der Frachtbrief ist in fünffacher Ausfertigung auszustellen. Je eine Ausfertigung erhalten
- Ziffer einsder Absender (Übernahmebescheinigung des Frachtführers),
- Ziffer 2der Empfänger (Lieferschein),
- Ziffer 3der Güterbeförderungsunternehmer (Zweitschrift der Rechnung, Nachweis über den Inhalt des Beförderungsvertrages),
- Ziffer 4der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe (Kontrolle),
- Ziffer 5das Österreichische Statistische Zentralamt (statistische Erfassung).