Absatz einsDen Mitgliedern kommen insbesondere folgende Rechte zu:
- Ziffer einsdas aktive und passive Wahlrecht,
- Ziffer 2die Mitwirkung an der Willensbildung der Organe in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen,
- Ziffer 3der Zugang zu den Leistungen der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft,
- Ziffer 4die Einsichtnahme in die genehmigten Voranschläge und Rechnungsabschlüsse und
- Ziffer 5das Recht auf Auskunftserteilung.