- Litera aden erfolgreichen Besuch des in der Anlage festgelegten Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung, und
- Litera bdie bei einer ausbildungsberechtigten Person gemäß Paragraph 5, Absatz 2, absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden, und
- Litera ceine fachliche Tätigkeit gemäß Paragraph 2, im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person gemäß Paragraph 5, Absatz 3,, oder