Absatz 2Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände
- Ziffer einsPrüfarbeit,
- Ziffer 2Fachgespräch.
Werkzeugmechaniker-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 81 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2004,
Paragraph 6,
01.07.1997
31.05.2004
Zwischenprüfung
Paragraph 6, (1) Nach dem zweiten Lehrjahr kann eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Sie umfaßt die Ausbildungsinhalte des ersten und zweiten Lehrjahres und besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung.