Absatz eins,Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde hat die stichwortartige Durchführung je einer Prüfungsaufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsTierernährung,
- Ziffer 2Genetik und Zuchtmethodik,
- Ziffer 3Hygiene,
- Ziffer 4Krankheitslehre,
- Ziffer 5Haltungs-, Pflege- und Fütterungstechnik.