Absatz eins,Die Prüfung im Gegenstand Prüfarbeit hat folgende Tätigkeiten zu umfassen:
- Ziffer einsEinrichten von Tierunterkünften,
- Ziffer 2Zusammenstellen des Futters für eine bestimmte Tierart oder -gruppe,
- Ziffer 3Zusammenstellen von Zuchttieren laut gewünschtem Zuchtverfahren und Geschlechtsverhältnis,
- Ziffer 4Vorbereiten für tierärztliche Behandlung oder für einen Tierversuch,
- Ziffer 5Vorbereiten eines Tiertransportes einschließlich der Tiertransportpapiere,
- Ziffer 6Wägen, Sortieren und Markieren von Labortieren.