Erlassung der Lehrberufsliste
Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2020,
V
Paragraph eins,
01.09.1997
30.04.2020
50/04 Berufsausbildung
Die Lehrberufe, die Dauer der Lehrzeit dieser Lehrberufe, die mit den betreffenden Lehrberufen verwandten Lehrberufe und das Ausmaß der Anrechnung der Lehrzeit des betreffenden Lehrberufes auf die Dauer der Lehrzeiten dieser verwandten Lehrberufe werden in der Anlage 1 (Lehrberufsliste) festgesetzt.
Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 263 aus 1997,
02.03.2020
10006425
NOR12088769
N5199712652Y