Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 1997,
Paragraph 2
01.07.1997
Als erfolgreicher Besuch einer Schule im Sinne dieser Verordnung gilt die erfolgreiche Ablegung der Abschlußprüfung bei mittleren Schulen oder der Reifeprüfung bei höheren Schulen.