Kurztitel

Ausbildung in Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Text

Paragraph 2,

Als erfolgreicher Besuch einer Schule im Sinne dieser Verordnung gilt die erfolgreiche Ablegung der Abschlußprüfung bei mittleren Schulen oder der Reifeprüfung bei höheren Schulen.