Absatz eins,Die Gesellschaft tritt kraft Gesetzes in die bisher von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft gemäß Artikel römisch sechs, des ASFINAG-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1982,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 383 aus 1996,, eingegangenen offenen Verpflichtungen aus Kreditoperationen zur Finanzierung von Hochbauten des Bundes sowie in die in der Anlage zum Jahresabschluß der ASFINAG zum 31. Dezember 1996 im Verrechnungskreis „Hochbau“ ausgewiesenen Forderungen an den Bund ein. Zudem gehen die ab 1. Jänner 1997 neu begründeten Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der ab 1. Jänner 1997 geleisteten Bundeszuschüsse, jeweils soweit sie dem Verrechnungskreis „Hochbau“ zuzuzählen sind, auf die BIG von Gesetzes wegen über.