Kurztitel

Beförderungspapiere für Beförderungstätigkeiten Eisenbahnunternehmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

15.11.1997

Text

Paragraph 4,

Der CIM- und Expreßgutfrachtbrief besteht aus fünf Teilen:

Blatt 1: Frachtbrieforiginal

erhält der Empfänger

Blatt 2: Frachtkarte

bleibt im Umbehandlungs- oder im Bestimmungsbahnhof

Blatt 3: Empfangsschein

bleibt im Bestimmungsbahnhof, dient als Stellungspapier für die Zollbehörde

Blatt 4: Frachtbriefdoppel

erhält der Absender

Blatt 5: Versandschein

bleibt im Versandbahnhof