- Litera aEinarbeiten einer Tasche,
- Litera bHerstellen eines Zweistückkragens,
- Litera cHerstellen eines Ärmelabschlusses mit Schlitz,
- Litera dVerarbeiten einer Verschlußkante
oder
Bekleidungsfertiger-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 1997,
Paragraph 5
01.09.1997
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
Paragraph 5, (1) Die Prüfung im Gegenstand Prüfarbeit hat wahlweise folgende Arbeitsproben zu umfassen: