Absatz einsDieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Abkommen über die Förderung und den Schutz der Investitionen (Tunesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 694 aus 1996,
Artikel 11,
01.01.1997
GESCHEHEN zu Wien, am 1. Juni 1995, in zwei Urschriften, jede in deutscher, arabischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.