Absatz einsJede Vertragspartei gewährleistet den Investoren der anderen Vertragspartei ohne ungebührliche Verzögerung den freien Transfer in frei konvertierbarer Währung der im Zusammenhang mit einer Investition stehenden Zahlungen, und insbesondere, aber nicht ausschließlich,
- Litera ader Erträge;
- Litera bder Rückzahlung von Darlehen;
- Litera cder Honorare;
- Litera ddes Erlöses im Falle vollständiger oder teilweiser Liquidation oder Veräußerung der Investition;
- Litera evon Entschädigungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens.